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   VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702   

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VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702 (https://dejure.org/2008,21703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.2008 - 3 CE 08.702 (https://dejure.org/2008,21703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 3 CE 08.702 (https://dejure.org/2008,21703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens bei einer Gemeinde nach (vorläufiger) Aufhebung einer vorangegangenen Stellenbesetzung;Eilantrag auch schon vor Einlegung eines Rechtsbehelfs wegen einer Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens bei einer Gemeinde nach vorläufiger Aufhebung einer vorangegangenen Stellenbesetzung; Konkurrenz eines Beamten mit einem Angestellten; Rechtsfolgen des Fehlens eines ordnungsgemäßen ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; BayBG Art. 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; BayBG Art. 12 Abs. 2
    Beförderungen: Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens bei einer Gemeinde nach (vorläufiger) Aufhebung einer vorangegangenen Stellenbesetzung; Konkurrenz eines Beamten mit einem Angestellten; Fehlen eines ordnungsgemäßen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 05.11.2007 - 3 CE 07.2821
    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702
    Die von der Antragsgegnerin hiergegen erhobene Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 5. November 2007 (Az. 3 CE 07.2821) zurück.

    Dabei wies das Verwaltungsgericht auf den bereits erwähnten, im vorausgehenden Eilverfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 5. November 2007 (Az. 3 CE 07.2821) hin.

    Das Verwaltungsgericht ist im vorliegenden Verfahren - das unabhängig von der ursprünglichen aufgehobenen Stellenbesetzung das mit der Ausschreibung vom November 2007 eingeleitete "zweite" Stellenbesetzungsverfahren betrifft und deshalb einen anderen Gegenstand als das das vorangegangene "erste" Stellenbesetzungsverfahren betreffende Eilverfahren (Senatsbeschluss vom 5.11.2007, Az. 3 CE 07.2821) hat - zu Recht von der Zulässigkeit des Antrags des Antragsstellers nach § 123 VwGO ausgegangen.

    In der Tat stand die im Sitzungstermin vom 15. Januar 2008 ausweislich des Beschlussauszugs Nr. 2 vom 21. Januar 2008 von Verw.Fachwirt Gm. dargestellte Rechtsauffassung, "Einspruch" gegen die dienstliche Beurteilung könne (allenfalls) innerhalb von 14 Tagen nach Eröffnung erhoben werden, weder mit der Rechtsordnung noch mit dem Inhalt des in Bezug genommenen Senatsbeschlusses vom 5. November 2007 (a.a.O.) im Einklang (vgl. dazu zutreffend und ausführlich: Weiss/Niedermaier/lSummer/Zängl, BayBG, Erl. 11 zu Art. 118).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702
    Die Antragsgegnerin hätte allermindestens eine Zeitspanne von zwei Wochen abwarten müssen (vgl. dazu Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl a.a.O. Erl. 9 b zu Art. 12 m.w.N.; vgl. zur Notwendigkeit einer angemessenen Bedenkzeit bezüglich eines Eilantrags, einer Beschwerde oder auch einer Verfassungsbeschwerde nach Erschöpfung des Rechtswegs vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007, Az. 2 BvR 206/07, NVwZ 2007, 1178; BVerfG, Beschluss vom 24.9.2007, Az. 2 BvR 1586/07, NVwZ 2008, 70).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702
    Er hatte also keine Chance, sich mittels eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 123 VwGO - der nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits in diesem Rahmen mittels einer eingehenden rechtlichen und tatsächlichen Prüfung eines im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003, Az. 2 C 14/02, NJW 2004, 870 = DVBl 2004, 317) - die Wahrung seiner Rechte offen zu halten.
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702
    Die Antragsgegnerin hätte allermindestens eine Zeitspanne von zwei Wochen abwarten müssen (vgl. dazu Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl a.a.O. Erl. 9 b zu Art. 12 m.w.N.; vgl. zur Notwendigkeit einer angemessenen Bedenkzeit bezüglich eines Eilantrags, einer Beschwerde oder auch einer Verfassungsbeschwerde nach Erschöpfung des Rechtswegs vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007, Az. 2 BvR 206/07, NVwZ 2007, 1178; BVerfG, Beschluss vom 24.9.2007, Az. 2 BvR 1586/07, NVwZ 2008, 70).
  • VG Augsburg, 24.09.2007 - Au 2 E 07.1117
    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702
    Schließlich stehe der Zulässigkeit des gegenwärtigen Antrags nach § 123 VwGO im Hinblick auf den Gegenstand dieses Verfahrens auch nicht entgegen, dass das Gericht in dem früheren erstinstanzlichen Eilverfahren (betreffend das vorangegangene Stellenbesetzungsverfahren) mit gleichem Rubrum einen Beschluss erlassen habe (VG Augsburg vom 24.9.2007 Au 2 E 07.1117), der mit dem jetzigen Antrag im Wortlaut identisch sei.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Hilfsperson; Kanzleikraft;

    Ist aber ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen worden, so ist damit die Eilbedürftigkeit zur Vermeidung der Schaffung endgültiger Verhältnisse zu Lasten der Antragstellerin weggefallen, die ein wesentliches Element des Anordnungsgrundes bildet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008 - 3 CE 08.702 -, juris Rn. 40; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014 - 2 MB 28/14 -, juris Rn. 5 bis 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015 - 2 B 135/15 -, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016 - M 5 E 16.2127, juris Rn. 20).

    Nach alledem spielt die Frage, ob der Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Bewerbers nach erfolgter Ernennung des ausgewählten Mitbewerbers mittels einer (auf Aufhebung der Ernennung gerichteten) Anfechtungsklage weiterverfolgt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 27, 39), nur im Rahmen eines - im Falle der Rechtsschutzverhinderung ausnahmsweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 37) möglichen - Hauptsacheverfahrens eine Rolle, nicht aber im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2015 - 5 ME 3/15 - in diesem Sinne auch Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 47).

    Gleichwohl wird - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (BA, S. 3) - in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertreten, dass der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Dienstpostenübertragung führe (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, 51, 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999 - 1 Bs 23/99 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 49; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016, a. a. O., Rn. 18f.).

  • VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 2 E 19.612

    Dienstpostenkonkurrenz

    Der abgelehnte Bewerber muss vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen mit dem Ziel, die Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrensanspruch freizuhalten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.7.2002 - 2 BvQ 25/02 - NVwZ 2002, 1367; v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 51.86 - ZBR 1989, 172; BayVGH, BayVGH, B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; B.v. 20.5.2008 - 3 CE 08.702 - juris).

    Daher kann auch offen bleiben, ob der Antragsgegner die Stelle vor Ablauf der Wartefrist besetzt hat und ob die Stelle endgültig besetzt wurde oder ob die Stellenbesetzung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit bzw. durch Änderungskündigung rückgängig gemacht werden kann (BayVGH, B.v. 20.5.2008 - 3 CE 08.702 - juris Rn. 49).

  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne

    Der abgelehnte Bewerber muss vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen mit dem Ziel, die Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrensanspruch freizuhalten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 9.7.2002, Az. 2 BvQ 25/02, NVwZ 2002, 1367; vom 24.9.2002, Az. 2 BvR 857/02, NVwZ 2003, 200; ferner BVerwG, Urteile vom 25.8.1988, Az. 2 C 51.86, ZBR 1989, 172; vom 25.4.1996, Az. 2 C 21.95, ZBR 1996, 310-311; BayVGH, Beschlüsse vom 19.1.2000, Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001, 215; vom 20.05.2008, Az. 3 CE 08.702).
  • VG München, 06.07.2016 - M 5 E 16.2127

    Fehlender Anordnungsgrund für Konkurrentenantrag bei erfolgter Stellenbesetzung

    Denn der Grundsatz der Vertragsbindung führt im Arbeitsrecht ebenso wie der Grundsatz der Ämterstabilität im beamtenrechtlichen Bereich dazu, dass die Stellenbesetzung nicht ohne weiteres rückgängig gemacht und der betreffende Dienstposten neu besetzt werden kann (BayVGH, B.v. 20.05.2008 - 3 CE 08.702 - juris Rn. 49; VG München, B.v. 13.04.2012 - M 21 E 11.5419 - juris Rn. 33).

    Hierdurch entfällt die Eilbedürftigkeit, denn eine einstweilige Verfügung ist nicht (mehr) geeignet, einen etwaigen Rechtsverlust des Antragstellers durch Schaffung endgültiger Verhältnisse zu seinen Lasten zu verhindern (BayVGH, B.v. 20.05.2008 - 3 CE 08.702 - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 3 CE 16.1812

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Insoweit kann im vorliegenden Verfahren offen bleiben, ob der Antragsgegner die Stelle vor Ablauf der Wartefrist besetzt hat und ob die Stelle endgültig besetzt wurde oder ob die Stellenbesetzung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit bzw. durch Änderungskündigung rückgängig gemacht werden kann (BayVGH, B. v. 20.5.2008 - 3 CE 08.702 - juris Rn. 49).
  • VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16

    Konkurrentenstreitverfahren um Referatsleiterstelle bei heterogenem Bewerberfeld

    Er muss sich dann insoweit an der Höhergruppierung und an der Vergabe der streitbefangenen Stelle festhalten lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 20.5.2008, 3 CE 08.702, juris Rn. 49; OVG Hamburg, Beschl. v. 3.3.1999, 1 Bs 23/99, juris Rn. 3).
  • VG München, 14.02.2012 - M 5 K 10.5466

    Stellenbesetzung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konstitutives Anforderungsprofil

    Allerdings wird eine dem vergleichbare Situation dann angenommen, wenn der Dienstherr/Arbeitgeber sich an der Vergabe der streitbefangenen Stelle festhalten lassen muss, weil er sich bereits vertraglich gebunden hat und diese Bindung nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen nicht ohne weiteres rückgängig machen kann (vgl. hierzu VG München vom 12.10.2010, M 21 E 10.3312, BayVGH vom 20.5.2008, 3 CE 08.702).
  • VG München, 11.08.2016 - M 5 E 16.421

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung - Reine Dienstpostenkonkurrenz

    Die Rechtsposition der Antragstellerin erfordert es demgegenüber nicht mehr, einen etwaigen Rechtsverlust durch die Schaffung endgültiger Verhältnisse zu ihren Lasten zu verhindern (VG München, B.v. 6.7.2016 - M 5 E 16.2127 - juris, Rn. 20; BayVGH, B.v. 20.5.2008 - 3 CE 08.702 - juris, Rn. 40 sowie OVG Schleswig, B.v. 11.12.2014 - 2 MB 28/14 - juris, Rn. 8).
  • VG München, 26.10.2018 - M 5 E 18.3624

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Versetzungskonkurrenz

    Der abgelehnte Bewerber muss vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen mit dem Ziel, die Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrensanspruch freizuhalten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.7.2002 - 2 BvQ 25/02 - NVwZ 2002, 1367; v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 51.86 - ZBR 1989, 172; BayVGH, BayVGH, B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; B.v. 20.5.2008 - 3 CE 08.702 - juris).
  • VG Würzburg, 28.01.2021 - W 1 E 20.2140

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Versetzungsbewerber, Antragsbefugnis, Einstweilige

    Der abgelehnte Bewerber muss vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen mit dem Ziel, die Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrensanspruch freizuhalten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.7.2002 - 2 BvQ 25/02 - NVwZ 2002, 1367; v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 51.86 - ZBR 1989, 172; BayVGH, BayVGH, B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; B.v. 20.5.2008 - 3 CE 08.702 - juris).
  • VG München, 13.04.2012 - M 21 E 11.5422

    Konkurrentenstreit; Arbeitspostenbesetzung bei einem Postnachfolgeunternehmen;

  • VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615

    Konkurrenteneilverfahren, fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen, keine

  • VG München, 22.12.2021 - M 5 E 21.4564

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nur bei Beförderungsdienstposten,

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080

    Tarifbeschäftigter, Beamtin, Erfordernis der Erstellung und Einholung einer

  • VG München, 12.10.2010 - M 21 E 10.3312

    Konkurrentenstreit um Dienstpostenbesetzung

  • VG München, 13.04.2012 - M 21 E 11.5419

    Konkurrentenstreit; Arbeitspostenbesetzung bei einem Postnachfolgeunternehmen;

  • VG München, 13.04.2012 - M 21 E 11.5421

    Konkurrentenstreit; Arbeitspostenbesetzung bei einem Postnachfolgeunternehmen;

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